AGB

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN VON DIENSTLEISTUNGEN

1. GENERAL

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die von LUMINESS für jeden Kunden (nachfolgend „Kunde(n)“) erbrachten Dienstleistungen für jede Bestellung zur Erbringung von Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“).
1.2 Der Vertrag zwischen LUMINESS und seinem Kunden unterliegt ausschließlich und in der Rangfolge:
- Die von Luminess in einem Angebot (nachfolgend „Angebot“ genannt) zum Ausdruck gebrachten besonderen Bedingungen;
– Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls jede von LUMINESS angenommene Bestellung.

 

2. DIENSTLEISTUNGEN BESTELLEN

2.1 Die Annahme eines Angebots durch Unterschrift und/oder die Aufgabe einer Bestellung von Dienstleistungen, die dem Angebot entsprechen, durch den Kunden setzt dessen ausdrückliche und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, die er unter Ausschluss aller anderen Bedingungen gelesen und verstanden zu haben bestätigt.
2.2 Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, dass die angebotenen Dienstleistungen seinen gegenüber LUMINESS geäußerten Anforderungen entsprechen und dass er alle für seine Vertragsentscheidung maßgeblichen Informationen und Ratschläge erhalten hat.

 

3. VERPFLICHTUNGEN FÜR LUMINESS

3.1 Projektmanagement
Als Projektmanager ist LUMINESS allein für die Mittel und Ressourcen verantwortlich, die es zur Erbringung der Dienstleistungen gemäß dem Angebot einsetzt. Im Falle der Bereitstellung von Diensten, die als Elemente eines Systems integriert sind, ist LUMINESS jedoch nicht für das Projektmanagement des gesamten Projekts verantwortlich und fungiert als Lieferant oder Subunternehmer. LUMINESS ist nicht für die Kompatibilität mit Produkten oder Diensten verantwortlich, für die es die Kompatibilität nicht zuvor geprüft hat.


3.2 Allgemeine Pflichten
LUMINESS ist verpflichtet, während der Erbringung der Dienste Ratschläge, Hinweise und Warnungen bereitzustellen. LUMINESS verpflichtet sich, bei der Ausführung der ihm anvertrauten Dienstleistungen die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und die Regeln der Technik einzuhalten.


3.3 Zugang zu den Umgebungen und Räumlichkeiten des Kunden
Im Falle eines Zugriffs von LUMINESS auf die Räumlichkeiten oder Informationssysteme des Kunden verpflichtet sich LUMINESS, die Verfahren des Kunden vorbehaltlich seiner vorherigen Mitteilung einzuhalten.


3.4 LUMINESS-Mitarbeiter
LUMINESS ist ausschließlich für die Definition der für die Ausführung der Dienste erforderlichen und zugewiesenen Profiltypen verantwortlich. Das den Diensten zugewiesene Personal von LUMINESS bleibt unter allen Umständen der administrativen Kontrolle und der hierarchischen und disziplinarischen Autorität von LUMINESS unterworfen, wobei während der Ausführung der Dienste keine Übertragung der Autorität stattfinden kann. Unabhängig von der Dauer und/oder dem Ort der Leistungserbringung kann das Personal von LUMINESS unter keinen Umständen rechtlich als Angestellter des Kunden betrachtet werden. Als Arbeitgeber stellt LUMINESS die administrative, buchhalterische und soziale Betreuung seiner Mitarbeiter sicher. Sie ist für die Einhaltung der Arbeitsgesetze und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ihrer Mitarbeiter verantwortlich.
 


4. PFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 Der Kunde erkennt an, dass die Qualität der von LUMINESS erbrachten Dienstleistungen auch von der Qualität der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden abhängt. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere dazu:
- seine Bedürfnisse, Einschränkungen, Ziele, Herausforderungen und geschäftlichen Besonderheiten für jeden der LUMINESS anvertrauten Dienste klar und umfassend zum Ausdruck bringen und definieren;
- LUMINESS klare, lesbare, genaue und umfassende Daten, Informationen und Dokumentationen ohne Viren, Malware und andere Schadprogramme innerhalb der erforderlichen Zeiträume und Formate bereitzustellen und die für die Ausführung der Dienste erforderlichen Ressourcen zu mobilisieren;
- Zur Durchführung der Dienstleistungen ausreichend verfügbares und kompetentes Personal für die ihm übertragenen Aufgaben bereitzustellen;
- LUMINESS die Ressourcen, einschließlich Räumlichkeiten, Installationen, Computer- und Betriebssysteme sowie Software, zur Verfügung stellen, die für die Erbringung der Dienste durch LUMINESS erforderlich sind;
- die vorgesehenen Regeln und Verfahren einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf die Datensicherheit;
- Die von LUMINESS übermittelten Elemente unverzüglich validieren, um keine Verzögerung bei der Ausführung zu verursachen;
- Gewährleistung der Nutzungsrechte an geistigen Werken (Daten, Texte, grafische Elemente, Software usw.), die im Rahmen der Ausführung der Dienste verwendet und/oder LUMINESS zur Verfügung gestellt werden;
- Gewährleistung des Zugangs, der Rechte und der Berechtigungen, die für die Ausführung der Dienste durch LUMINESS erforderlich sind;
- Erledigung der erforderlichen Verwaltungsformalitäten für die Nutzung der Dateien und Daten, deren Eigentümer sie ist, insbesondere personenbezogener Datendateien.


4.2 Der Kunde verpflichtet sich, etwaige erforderliche Eingriffe von LUMINESS nicht zu behindern. Für den Fall, dass LUMINESS Zugang zu den Räumlichkeiten oder Netzwerken des Kunden benötigt, verpflichtet sich dieser, alle zur Einhaltung der in seinen Räumlichkeiten geltenden internen Vorschriften erforderlichen Informationen sowie alle nützlichen Informationen bereitzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, die Bezahlung der Leistungen innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen vorzunehmen. Der Kunde garantiert LUMINESS die ordnungsgemäße Funktion der IT-Ressourcen und Infrastruktur (Verkabelung, Stromversorgung usw.), die für die Ausführung der Dienste erforderlich sind und auf seine Kosten verbleiben. Im Falle einer Verzögerung bei der Durchführung und/oder Ausführung der Dienstleistungen und wenn diese Verzögerung auf den Kunden oder einen Vertreter des Kunden zurückzuführen ist, insbesondere bei der Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben, auf eine offensichtliche mangelnde Mitwirkung oder auf eine unterlassene Übermittlung notwendiger Informationen, behält sich LUMINESS das Recht vor, vom Kunden eine Entschädigung zu verlangen, die insbesondere Folgendem entspricht:
- Für die Stilllegungskosten des für die Dienste zuständigen LUMINESS-Teams;
- Zu den Kosten für die Stilllegung der von LUMINESS implementierten IT-Ressourcen.
Jede Verzögerung, die auf den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Dritten zurückzuführen ist, befreit LUMINESS von jeglicher Haftung im Falle einer Verzögerung bei der Ausführung der von ihm zu verantwortenden Dienstleistungen.


5. GEMEINSAME PFLICHTEN

5.1 Zusammenarbeit und Zusammenarbeit der Vertragsparteien

Die Parteien verpflichten sich, die ihnen durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auferlegten Verpflichtungen nach Treu und Glauben zu erfüllen. Die Parteien verpflichten sich, im Rahmen der Ausführung der Dienstleistungen eng, aktiv und regelmäßig zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig über alle Informationen, Ereignisse oder Schwierigkeiten zu informieren, die sich auf die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistungen auswirken könnten. Ebenso werden sich die Parteien gegenseitig über alle Maßnahmen informieren, die sie ergreifen und die für die Durchführung gemeinsamer Aufgaben nützlich sein könnten.


5.2 Privilegierte Gesprächspartner der Parteien

Die Parteien benennen jeweils einen bevorzugten Ansprechpartner aus ihrem Personal, der über das nötige Wissen und die Fähigkeit verfügt, die erforderlichen operativen Entscheidungen zu treffen. Jede Partei hat die Möglichkeit, ihren bevorzugten Ansprechpartner zu ersetzen, sofern der Ersatz über gleichwertige Fähigkeiten verfügt und der Ersatz ohne zusätzliche Kosten oder Unterbrechungen erfolgt und die ordnungsgemäße Erbringung der Dienste nicht beeinträchtigt. 

 

6. DIENSTLEISTUNGEN

6.1 Lieferzeiten für die Dienste
Die Fristen für die Ausführung der vom Kunden bestellten Dienstleistungen sind im Angebot angegeben. Die Parteien verpflichten sich, sich über Möglichkeiten zur Begrenzung möglicher Verzögerungen zu beraten und einen neuen Zeitplan bzw. eine neue Zuteilung festzulegen.


6.3 Erfüllungsort der Dienstleistungen
Der/Die Ort(e) der Leistungserbringung werden von den Parteien vereinbart und im Angebot angegeben. Jede Änderung des Ausführungsortes kann die finanziellen Bedingungen des Angebots verändern.


6.4 Empfang von Dienstleistungen
Der Kunde verfügt ab Erbringung der Dienstleistungen über eine Frist von fünf (5) Tagen, um LUMINESS über etwaige Abweichungen vom Angebot zu informieren. Andernfalls gelten die Dienste als konform. Jegliche Reklamation muss vom Kunden gemäß den in Artikel 13.6 „Meldung“ dieser AGB festgelegten Bedingungen gemeldet werden. Es muss mindestens den Namen des Kunden, die Referenz des Angebots und eine Beschreibung der festgestellten Nichtübereinstimmung enthalten. Eine vom Kunden gemeldete Reklamation kann nicht zur Aussetzung der Zahlung der betreffenden Dienstleistungen durch den Kunden führen. Wenn der Mangel und/oder die Nichtübereinstimmung nachgewiesen und von LUMINESS als solcher anerkannt wird, kann LUMINESS nach eigenem Ermessen entscheiden, den betreffenden Service entweder kostenlos für den Kunden wieder aufzunehmen oder wieder aufnehmen zu lassen oder dem Kunden den Betrag ganz oder teilweise zu erstatten. Mit dem Ersatz oder der Erstattung wird der gesamte Schaden des Kunden ausgeglichen. In jedem Fall erfolgt kein Ersatz oder keine Rückerstattung, wenn die Dienste durch den Kunden oder einen Dritten verändert oder unbrauchbar gemacht wurden. 


6.5 Änderungen der Dienste
6.5.1 Von LUMINESS veranlasste Änderungen
LUMINESS behält sich das Recht vor, jederzeit bestimmte ergonomische, ästhetische und/oder funktionale Spezifikationen der Dienste zu ändern, ohne deren Hauptmerkmale zu beeinträchtigen und vorbehaltlich der Beibehaltung gleichwertiger Leistung und Qualität. Die von LUMINESS gemäß dem Angebot eingesetzten Mittel können sich insbesondere entsprechend der Entwicklung des Kundenvolumens weiterentwickeln und die erforderlichen Leistungssteigerungen während der Dauer der Dienste unterstützen. In jedem Fall wird eine vorgeschlagene Entwicklung erst dann umgesetzt, wenn sie Gegenstand eines neuen, vom Kunden angenommenen Angebots ist. Wenn LUMINESS aufgrund einer Diskrepanz zwischen der Realität und den ursprünglichen Annahmen, die bei der Ausführung der Dienste berücksichtigt wurden, eine Änderung für notwendig erachtet, wird LUMINESS den Kunden schriftlich über die Änderung informieren. Lehnt der Kunde die von LUMINESS vorgeschlagene Änderung ab oder bleibt LUMINESS fünf Werktage lang stumm, hat LUMINESS die Möglichkeit, das betreffende Angebot automatisch per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen.
Die Kündigung wird mit Zugang des Einschreibens wirksam, als Nachweis gilt die Empfangsbestätigung. Der Kunde haftet für die Beträge der bis zum Kündigungsdatum erbrachten Dienstleistungen. LUMINESS ist nicht zu Schadensersatz verpflichtet.
6.5.2 Änderungen auf Initiative des Kunden
Alle Anfragen zur Änderung der Dienste nach Annahme des Angebots müssen schriftlich an LUMINESS gerichtet werden und die Art und Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderung angeben. LUMINESS wird daraufhin ein neues oder überarbeitetes Angebot ausstellen. Der Kunde hat fünf Werktage Zeit, das neue Angebot anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot als vom Kunden abgelehnt und verliert seine Gültigkeit. 
6.5.3 Folgen von Änderungen
LUMINESS weist den Kunden darauf hin, dass jeder Änderungsantrag während des Projekts möglicherweise zu erheblichen Verzögerungen gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Zeitplan führen kann. Der Kunde akzeptiert dies.


6.6 Reversibilität
Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich LUMINESS, alle vom Kunden übermittelten Elemente (nachfolgend „Elemente“) nach Wahl des Kunden zu den zum Zeitpunkt der Mitteilung der Rückgängigmachung geltenden Tarifen auf dessen erste Aufforderung hin und unter den in Artikel 13.6 „Mitteilung“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen zurückzugeben oder gegebenenfalls zu vernichten. Der Kunde wird aktiv mit LUMINESS zusammenarbeiten, um die Wiederherstellung der Elemente zu erleichtern. Während der Umkehrphase werden sämtliche Service-Level-Verpflichtungen ausgesetzt. Auf Anfrage des Kunden kann LUMINESS im Rahmen der Reversibilität zusätzliche technische Unterstützungsdienste für den Kunden und/oder den von ihm benannten Dritten erbringen, die zu dem zum Zeitpunkt der Mitteilung der Reversibilität gültigen LUMINESS-Tarif in Rechnung gestellt werden und zur Erstellung eines Reversibilitätsplans führen können.


7. PERSÖNLICHE DATEN

7.1 Rechtlicher Rahmen
Alle Informationen, die sich direkt oder indirekt auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, insbesondere unter Bezugnahme auf eine Identifikationsnummer, oder auf ein oder mehrere sie betreffende spezifische Elemente, die den Vertragsparteien im Rahmen der Durchführung der Vertrag gilt als personenbezogene Daten (im Folgenden „personenbezogene Daten“).
Im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen verpflichten sich die Parteien, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen (nachfolgend „für personenbezogene Daten geltende Gesetzgebung“) einzuhalten.


7.2 Personenbezogene Daten zur Auftragsabwicklung 
Die von LUMINESS zur Erstellung des Angebots erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung usw.) wurden mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Kunden erhoben und in seiner Kundendatei gespeichert und hauptsächlich für die ordnungsgemäße Verwaltung der Beziehungen mit dem Kunden und die Bearbeitung von Bestellungen verwendet. Sie können auch zur Verhinderung von Zahlungsausfällen oder zur kommerziellen Kundenakquise verwendet werden.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Auftragsabwicklung und Vertragsabwicklung und bis zu drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt, es sei denn:
- Eine längere Aufbewahrungsfrist ist durch eine gesetzliche oder behördliche Vorschrift zulässig oder vorgeschrieben;
- Der Kunde hat unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen eines der ihm gesetzlich zustehenden Rechte (Widerspruchs- oder Widerrufsrecht) ausgeübt.
Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist streng auf Mitarbeiter und Vertreter von LUMINESS beschränkt, die aufgrund ihrer Aufgaben zur Verarbeitung dieser Daten befugt sind. Die erhobenen Informationen können möglicherweise an vertraglich mit LUMINESS verbundene Dritte zur Ausführung von Unteraufträgen, die für die Auftragsabwicklung erforderlich sind, weitergegeben werden, ohne dass hierfür die Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte im Rahmen der Erbringung ihrer Dienste nur eingeschränkten Zugriff auf personenbezogene Daten haben und vertraglich verpflichtet sind, diese gemäß den Bestimmungen der für personenbezogene Daten geltenden Gesetzgebung zu verwenden. Abgesehen von den oben genannten Fällen verpflichtet sich LUMINESS, personenbezogene Daten ohne vorherige Zustimmung des Kunden nicht zu verkaufen, zu vermieten, zu übertragen oder Dritten Zugriff darauf zu gewähren, es sei denn, dies ist aus einem legitimen Grund erforderlich (gesetzliche Verpflichtung, Bekämpfung von Betrug oder Missbrauch, Ausübung von Verteidigungsrechten usw.).
Sofern die Bestimmungen der auf personenbezogene Daten anwendbaren Gesetzgebung dies vorsehen, hat jede betroffene natürliche Person, die zum Personal des Kunden gehört, das Recht auf Zugriff, Berichtigung, Übertragung und Löschung ihrer Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung. Sie kann außerdem aus berechtigten Gründen der Verarbeitung sie betreffender Daten widersprechen.
In diesem Fall kann die betroffene Person unter Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises ihre Rechte ausüben, indem sie sich an den Vertreter von LUMINESS unter der im Angebot angegebenen Adresse wendet. 
Für den Fall, dass der Kunde LUMINESS mit Dienstleistungen betraut, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch LUMINESS erfordern, unterliegen die Bedingungen dieser Verarbeitung den geltenden Bestimmungen des Angebots.


8. FINANZBEDINGUNGEN

8.1 Preis der Dienstleistungen
Als Gegenleistung für (i) die Erbringung der Dienste und gegebenenfalls (ii) die Übertragung der Rechte an den Liefergegenständen an den Kunden erhält LUMINESS den im Angebot festgelegten Preis.


8.2 Zahlungsbedingungen
Gegebenenfalls wird im Angebot ein Abrechnungsplan für die Dienste festgelegt. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang beim Kunden per Banküberweisung zu zahlen.
In jedem Fall trägt der Kunde alle Kosten, die mit der Zahlung von Rechnungen verbunden sind.
Sollte eine der Rechnungen der Mehrwertsteuer oder einer anderen auf den Umsatz berechneten Steuer unterliegen, gelten die für diese Steuer spezifischen Gebietsvorschriften. 


8.3 Preisanpassung
Die Preise der im Angebot angegebenen Dienste können jeweils zum 1. Januar von LUMINESS nach folgender Formel angepasst werden:
P1 = P0 x (S1 / S0)
P1: revidierter Preis;
P0: ursprünglicher Vertragspreis;
S0: SYNTEC-Index, der am Tag der Annahme des Angebots bekannt war; 
S1: Letzter Index, der am Revisionsdatum vom INSEE veröffentlicht wurde.


8.4 Zahlungsverzug
Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen. Die Zahlung einer Rechnung kann nicht aufgeschoben werden, auch wenn sie Gegenstand eines ordnungsgemäß begründeten Einspruchs des Kunden ist und LUMINESS gemäß den in Artikel 13.6 „Benachrichtigung“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Bedingungen mitgeteilt wurde.
Bei Zahlungsverzug werden automatisch Verzugszinsen erhoben, deren Höhe dem von der Europäischen Zentralbank für ihre letzte Refinanzierungstransaktion angewandten Zinssatz zuzüglich 10 Prozentpunkte entspricht, zuzüglich einer pauschalen Entschädigung von 40 (vierzig) Euro für Einziehungskosten. Im Falle der Nichtzahlung einer einzelnen Rechnung zum Fälligkeitsdatum kann LUMINESS die Erbringung der Dienste bis zur vollständigen Bezahlung der vom Kunden geschuldeten Beträge aussetzen. Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass die Aussetzung der Erbringung der Dienstleistungen in keinem Fall einen Verzicht auf das Recht darstellt, sich auf die Bestimmungen in Artikel 11 „Kündigung“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen, wobei sich LUMINESS das Recht vorbehält, diese Klausel jederzeit geltend zu machen, ungeachtet der Zahlung von Verzugszinsen und gesetzlich vorgesehenen Schadensersatzansprüchen.
 


9. GEISTIGES EIGENTUM

9.1 Geistige Eigentumsrechte an LUMINESS-Elementen
9.1.1 Mittel, Werkzeuge, Erfindungen, Methoden
LUMINESS behält das ausschließliche Eigentum an bereits vorhandenen Mitteln, Werkzeugen, Erfindungen oder Methoden, die während der Erbringung der Dienste erstellt oder implementiert werden, unabhängig davon, ob sie einem besonderen Schutz unterliegen oder nicht.
An den vorgenannten Elementen wird dem Kunden kein Nutzungsrecht oder sonstiges Recht eingeräumt.
9.1.2 Know-how
Der Kunde erkennt an, dass LUMINESS der alleinige Eigentümer seines Know-hows und anderer Geschäftsgeheimnisse in Bezug auf die Dienste sowie aller anderen Informationen und Vorrechte in Bezug darauf ist und dass die mögliche Weitergabe dieser Informationen an den Kunden unter keinen Umständen eine Übertragung von Rechten darstellen kann. Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass LUMINESS die Möglichkeit hat, die aus den ihm anvertrauten Dienstleistungen gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen und Entwicklungen ähnlicher Elemente wie die im Rahmen der Dienstleistungen entwickelten durchzuführen.
9.1.3 Software
Softwarepakete und andere allgemeine oder Dienstprogramme (Compiler, Routinen, Service- oder Anwendungsprogramme), die möglicherweise zur Bereitstellung der Dienste verwendet wurden, bleiben Eigentum von LUMINESS oder einem Drittanbieter. Unter diesen Bedingungen ist der Kunde dafür verantwortlich, die Nutzungsrechte in Bezug auf diese Softwarepakete und gegebenenfalls andere Programme zu erwerben.
9.2 Geistige Eigentumsrechte an den Elementen des Kunden Der Kunde bleibt Eigentümer aller Elemente (Software, Dokumente, Daten, Informationen, Dateien), die er im Rahmen der Dienste an LUMINESS übermittelt. Der Kunde garantiert LUMINESS, dass er alle Rechte an allen Elementen besitzt, die im Rahmen der Dienstleistungen an LUMINESS übermittelt und geliefert werden, und dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, um LUMINESS die Nutzung dieser Elemente zu gestatten.
9.3 Abtretung von Leistungen
Jegliche Entwicklung, Konfiguration oder Dokumentation, die LUMINESS im Rahmen der Dienste durchführen muss, bleibt sein Eigentum. Vorbehaltlich der Vereinbarung der Parteien und der Zahlung aller vom Kunden für die Dienstleistungen geschuldeten Beträge kann LUMINESS dem Kunden die folgenden Rechte an bestimmten Entwicklungen und bestimmter Dokumentation übertragen, die für die Bedürfnisse des Kunden durchgeführt und im Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden (nachfolgend „Liefergegenstände“):
Entweder ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Liefergegenstände für den internen Bedarf des Kunden;
Entweder die Nutzungs-, Vervielfältigungs-, Änderungs-, Verbreitungs-, Anpassungs-, Übersetzungs- und Darstellungsrechte der Liefergegenstände in Frankreich für die gesamte Dauer der mit diesen Liefergegenständen verbundenen geistigen Eigentumsrechte.
Der Festpreis für das Recht zur Nutzung der Konzessionen für die Liefergegenstände ist im Preis der Dienstleistungen enthalten.
Für den Fall, dass LUMINESS Softwarekomponenten verwendet oder integriert, die sogenannten „freien“ (oder „Open-Source“) Softwarelizenzen unterliegen, deren Autor und/oder Herausgeber LUMINESS nicht ist, unterliegen alle dem Kunden an der besagten Software gewährten Rechte den für sie spezifischen Bestimmungen.
9.4 Räumungsgarantie
Der Kunde stellt LUMINESS von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung oder Geltendmachung bereits bestehender Rechte am geistigen Eigentum frei, die sich auf alle oder einen Teil der von ihm im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen an LUMINESS übermittelten und gelieferten Elemente beziehen.
 


10. VERANTWORTUNG

10.1 Verantwortung von LUMINESS
Im Rahmen seiner Verpflichtungen unterliegt LUMINESS einer Mittelverpflichtung. LUMINESS kann nur für den Ersatz direkter und unmittelbarer Schäden haftbar gemacht werden, die während der Erbringung der Dienstleistungen entstehen, und zwar bis zur Höhe des Wertes der betreffenden Dienstleistung, die vom Kunden bezahlt wurde und bei der der Schaden aufgetreten ist. Unter keinen Umständen kann LUMINESS im Falle eines Verschuldens, einer Fahrlässigkeit, Unterlassung oder eines Versagens des Kunden oder eines Dritten, über den LUMINESS keine Kontroll- oder Aufsichtsbefugnis hat, haftbar gemacht werden. LUMINESS haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die sich aus der Unzulänglichkeit, Ungenauigkeit oder Rechtswidrigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen und/oder Dokumentation und/oder Elemente ergeben. Sollte der Kunde in irgendeiner Phase der Leistungserbringung die Empfehlungen, Ratschläge oder Warnungen von LUMINESS nicht berücksichtigen, wird LUMINESS von jeglicher Haftung entbunden. LUMINESS haftet unter keinen Umständen für indirekte und/oder immaterielle Schäden im Zusammenhang mit den Diensten. Zu den indirekten und/oder immateriellen Schäden zählen insbesondere Umsatz-, Margen-, Gewinnverluste, Auftrags-, Kunden-, Betriebsverluste oder Imageschäden an der Marke und durch Handlungen Dritter.


10.2 Verantwortung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen einzuhalten. Insoweit kann LUMINESS nicht für die Erfüllung oder Nichterfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen des Kunden haftbar gemacht werden. Insbesondere ist der Kunde für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verantwortlich und kommt den ihm gemäß den geltenden Vorschriften obliegenden Formalitäten nach.
 


11. KÜNDIGUNG

11.1 Kündigung wegen Verzug
Im Falle einer schwerwiegenden oder wiederholten Verletzung einer wesentlichen Verpflichtung durch eine der Parteien, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Absendung eines Einschreibens mit Rückschein behoben wird, in dem die fragliche Verletzung mitgeteilt wird und die von der anderen adressiert wird Vertragspartei, kann diese die betreffende Bestellung von Rechts wegen und ohne Rechtsformalitäten kündigen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die sie geltend machen kann.


11.2 Folgen der Kündigung
Im Falle einer Kündigung, gleich aus welchem ​​Grund, bleiben die im Rahmen dieser Vereinbarung an LUMINESS gezahlten Beträge erhalten. Eine Kündigung, gleich aus welchem ​​Grund, hat die sofortige Zahlung der noch ausstehenden Beträge für die von LUMINESS zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachten Dienstleistungen zur Folge, unabhängig davon, ob diese in Rechnung gestellt wurden oder nicht. Vertragliche Bestimmungen, die ihrer Natur nach weiterhin gelten sollen, bleiben auch nach der Beendigung der Dienste, gleich aus welchem ​​Grund, bestehen. Sämtliche von einer Partei übermittelten Informationen und deren Vervielfältigung, sämtliche Dokumente, Materialien, Werkzeuge und sonstiges sind ihr von der anderen Partei auf erste Aufforderung hin und spätestens zum Tag des Wirksamwerdens der Kündigung, gleich aus welchem ​​Grund, unverzüglich zurückzugeben.
 


12. VERTRAULICHKEIT

Alle Informationen, die eine der Parteien der anderen Partei im Rahmen der Ausführung oder der Bestellung von Dienstleistungen übermittelt, gleich welcher Art (finanziell, rechtlich, technisch, kaufmännisch), gelten als vertraulich, sei es in materieller oder immaterieller Form (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“). Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen zu respektieren und diese im Rahmen des für die Erbringung der Dienste unbedingt erforderlichen Umfangs zu verwenden. Ungeachtet des Vorstehenden haftet die empfangende Partei gegenüber der offenlegenden Partei nicht für vertrauliche Informationen, die die empfangende Partei nachweisen kann:
- dass sie diese nach schriftlicher Genehmigung der offenlegenden Partei offengelegt hat oder dass die Offenlegung durch diese Partei erfolgt ist;
- dass sie vor oder nach ihrer Offenlegung öffentlich zugänglich geworden sind oder zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung zum Stand der Technik gehörten, vorausgesetzt, dass dies in beiden Fällen nicht auf die Verletzung einer Geheimhaltungspflicht zurückzuführen ist;
- dass sie das Ergebnis interner Entwicklungen ohne Verwendung vertraulicher Informationen im Sinne dieses Artikels sind;
- dass sie von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht gegenüber der offenlegenden Partei erhalten wurden;
- Dass ihre Offenlegung durch die Anwendung einer zwingenden gesetzlichen oder behördlichen Vorschrift oder durch die Anwendung einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung angeordnet wurde.
Jede der Parteien verpflichtet sich sicherzustellen, dass diese Vertraulichkeitsverpflichtung von allen ihren Mitarbeitern, Mitarbeitern und Unterauftragnehmern eingehalten wird. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit wird den Parteien während der Ausführung der Dienste und für zwei (2) Jahre ab Fertigstellung der Dienste auferlegt.
 

13. VERSCHIEDENES

13.1 Nichtverzicht
Keine Tatsache der Duldung durch eine der Parteien, weder dauerhaft noch vorübergehend, kann einen Verzicht der letzteren auf die Inanspruchnahme einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung darstellen.


13.2 Teilinvalidität
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB in Anwendung eines Gesetzes, einer Vorschrift oder nach einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig erklärt oder als solche erklärt werden, gelten sie als ungeschrieben ( s) und die übrigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit und ihren Umfang.


13.3 Titel
Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen einem der Titel und dem Inhalt einer von ihm bezeichneten Klausel wird der Titel für nicht existent erklärt und der Inhalt der Klausel hat Vorrang vor dem Titel.


13.4 Unabhängigkeit der Parteien
Durch die Annahme eines Angebots entsteht zwischen den Parteien weder rechtlich noch tatsächlich eine Unterordnungs-, Agentur-, Vereinigungs- oder Gemeinschaftsunternehmensbeziehung, und jede der Parteien behält ihre Unabhängigkeit und Autonomie. Keine Klausel der AGB darf dahingehend ausgelegt werden, dass sie der anderen Partei die Befugnis verleiht, die Aktivitäten der anderen Partei zu leiten, und jede Partei bleibt voll und ganz und ausschließlich für die Kontrolle und Überwachung ihrer Mitarbeiter verantwortlich.


13.5 Abwerbeverbot
Während der Dauer der Erbringung der Dienstleistungen und für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach deren Beendigung aus welchem ​​Grund auch immer ist der Kunde dazu verpflichtet, weder direkt noch indirekt Mitarbeiter von LUMINESS zu engagieren.


13.6 Benachrichtigung
Jede Mitteilung muss schriftlich erfolgen und ist gültig, wenn sie persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein an die im Kostenvoranschlag genannten Vertreter gesendet wird. Bei Zustellungen per Überbringer gilt die Zustellung als an dem Tag erfolgt, an dem sie dem Empfänger zugestellt wurde, was durch den Zustellschein belegt wird. Bei Mitteilungen per Einschreiben mit Rückschein gilt der Tag der ersten Übergabe an die Adresse des Empfängers als zugestellt.


13.7 Beweisübereinkommen
Die Parteien vereinbaren, E-Mails und allgemeiner dem zwischen ihnen erfolgenden Austausch, der Übermittlung und Versendung, einschließlich der Lieferung elektronischer Leistungen, Beweiskraft zu verleihen. Folglich gelten die in den Computersystemen von LUMINESS gespeicherten Computeraufzeichnungen als Beweis für die Kommunikation und Transaktionen, die zwischen dem Kunden und LUMINESS stattgefunden haben. Der Kunde erkennt ferner ausdrücklich an, dass alle in elektronischem oder computergestütztem Format oder Medium erfolgenden Validierungen/Annahmen zwischen ihm und LUMINESS den gleichen Wert wie eine Vereinbarung und eine handschriftliche Unterschrift haben. Der Kunde verpflichtet sich daher, die Zulässigkeit, Gültigkeit oder Beweiskraft der vorgenannten Elemente nicht auf der Grundlage irgendeiner Rechtsvorschrift, mit Ausnahme der Vorschriften zur öffentlichen Ordnung, anzufechten.


13.8 Referenzieren
Ausschließlich zum Zweck der Förderung seiner Aktivitäten kann LUMINESS den Namen und das Logo des Kunden sowie eine kurze Beschreibung der von LUMINESS im Auftrag des Kunden erbrachten Dienstleistungen auf einer Referenzliste sowohl für seine internen als auch für seine externen Kommunikationsbedürfnisse erwähnen.


13.9 Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen im Falle der Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt. In diesem Fall werden die hierin vorgesehenen Verpflichtungen ausgesetzt. Sollte das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage andauern, hat jede Partei die Möglichkeit, die Dienste unter den in Artikel 13.6 „Benachrichtigung“ genannten Bedingungen ohne rechtliche Formalitäten mit sofortiger Wirkung vorzeitig zu kündigen Entschädigung von beiden Parteien.


14. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTSBARKEIT

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle von LUMINESS auf dieser Grundlage für den Kunden erbrachten Dienstleistungen unterliegen madagassischem Recht. Im Streitfall wird nach dem Versuch einer gütlichen Einigung die Zuständigkeit der zuständigen Gerichte von Antananarivo ausdrücklich anerkannt, ungeachtet mehrerer Beklagter oder Ansprüche Dritter, auch für Eilverfahren oder einstweilige Verfahren, im summarischen Verfahren oder auf Antrag.
 

15. EINHALTUNG

15.1 Allgemeine Einhaltung
Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass er bei der Durchführung der in diesem Vertrag vorgesehenen Aktivitäten die geltenden Gesetze einhält, einschließlich der Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Steuern, Devisenkontrollen und Zollverpflichtungen sowie alle Gesetze, Regeln oder Vorschriften in Bezug auf Korruptionsbekämpfung, Wettbewerbsrecht, Bekämpfung von Geldwäsche, Einflussnahme oder sonstige strafrechtliche Bestimmungen im Allgemeinen, die für LUMINESS und/oder den Kunden gelten.


15.2 Einhaltung der Exportkontrolle
LUMINESS ist berechtigt, seinen Verpflichtungen nicht nachzukommen, wenn eine nationale oder internationale Regelung oder andere zwingende Beschränkung in Bezug auf den nationalen oder internationalen Handel, den Import oder Export, Zollvorschriften, Embargomaßnahmen oder andere Sanktionen der Gültigkeit oder Erfüllung seiner Verpflichtungen entgegensteht oder zuwiderläuft. Wenn der Kunde die von LUMINESS gelieferten Waren (Hardware, Software und/oder Technologie sowie die dazugehörige Dokumentation, unabhängig von der Liefermethode) oder die von LUMINESS erbrachten Dienstleistungen (einschließlich jeglicher Art technischer Unterstützung) an einen Dritten überträgt oder abtritt, verpflichtet sich der Kunde, die geltenden nationalen und internationalen Vorschriften zur Export- oder Reexportkontrolle einzuhalten. In diesem Fall wird der Kunde die Vorschriften zur Kontrolle von Exporten oder Reexporten Frankreichs, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten einhalten. Der Kunde wird LUMINESS auf Anfrage schnellstmöglich sämtliche Informationen über den Endkunden, den Endverbleib und die Endverwendung der von LUMINESS gelieferten Waren und Dienstleistungen sowie bestehende Exportbeschränkungen zur Verfügung stellen, um den Behörden oder LUMINESS die Durchführung von Exportkontrollprüfungen zu ermöglichen.