Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN VON DIENSTLEISTUNGEN

 

1. GENERAL

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Dienstleistungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Dienstleistungen des Unternehmens Leuchtkraft, société par actions simplifiée au capital de 5.744.858,27€, RCS 582 131 264, Laval, 1 rue du Docteur Sauvé, 53100 Mayenne, Frankreich (im Folgenden „Luminess“) an jeden Kunden (im Folgenden der/die „Kunde(n)“) für jede Bestellung von Dienstleistungen (im Folgenden die „Dienstleistungen“).

1.2 Der Vertrag zwischen Luminess und seinem Kunden unterliegt ausschließlich und in der Rangfolge:

  • Die besonderen Bedingungen, die von Luminess in einem Kostenvoranschlag angegeben werden (im Folgenden das „Angebot“);
  • Diese AGB und ihr Anhang 1 „Anhang zu personenbezogenen Daten (nachfolgend „DCP-Anhang“);
  • Bestellung.

1.3 Die Annahme eines Angebots und / oder die Aufgabe einer Bestellung durch den Kunden setzt seine ausdrückliche und vorbehaltlose Annahme dieser AGB voraus, die er anerkennt, gelesen und verstanden zu haben.

1.4 Der Kunde kann keinen allgemeinen gedruckten oder handschriftlichen Klauseln widersprechen, die in seinen eigenen Prospekten, Bestellformularen, Allgemeinen Einkaufsbedingungen, Katalogen und anderen Dokumenten erscheinen.

 

2. DIENSTLEISTUNGEN BESTELLEN

2.1 Alle Bestellungen müssen entweder durch Unterzeichnung des Angebots oder durch ein Bestellformular gemäß dem Angebot formalisiert werden.

2.2 Durch die Annahme eines Angebots erkennt der Kunde an, dass die angebotenen Dienste den gegenüber Luminess geäußerten Bedürfnissen entsprechen und dass er alle Informationen und Ratschläge erhalten hat, die seine Vertragsentscheidung bestimmen.

 

3. VERPFLICHTUNGEN FÜR LUMINESS

3.1 Projektmanagement

In seiner Funktion als Projektmanager ist Luminess allein verantwortlich für die Mittel und Ressourcen, die es mobilisiert, um die Dienstleistungen gemäß dem Angebot zu erbringen. Im Falle der Erbringung von Dienstleistungen, die sich selbst als Elemente eines Systems integrieren, ist Luminess jedoch nicht für das Projektmanagement des gesamten Projekts verantwortlich und handelt lediglich als Lieferant oder Subunternehmer. Luminess ist nicht verantwortlich für die Kompatibilität mit Produkten oder Dienstleistungen, für die es nicht zuvor die Kompatibilität genehmigt hat.

3.2 Allgemeine Pflichten

Luminess ist während der Durchführung der Dienste an eine Beratungs-, Hinweis- und Warnpflicht gebunden. Luminess verpflichtet sich, bei der Erbringung der ihr anvertrauten Dienstleistungen alle erdenkliche Sorgfalt walten zu lassen und die Regeln der Technik einzuhalten.

3.3 Zugang zu den Umgebungen und Räumlichkeiten des Kunden

Im Falle eines Zugriffs von Luminess auf die Räumlichkeiten oder Informationssysteme des Kunden verpflichtet sich Luminess, die Verfahren des Kunden einzuhalten, vorbehaltlich ihrer vorherigen Mitteilung.

3.4 LUMINESS-Mitarbeiter

Luminess ist allein verantwortlich für die Definition der Arten von Personalprofilen, die für die Erbringung der Dienste erforderlich und zugewiesen sind. Das den Diensten zugewiesene Personal von Luminess bleibt unter allen Umständen unter der administrativen Kontrolle und unter der hierarchischen und disziplinarischen Autorität von Luminess, wobei während der Erbringung der Dienste keine Übertragung von Befugnissen stattfinden kann. Unabhängig von der Dauer und/oder dem Ort der Leistungserbringung dürfen Mitarbeiter von Luminess unter keinen Umständen rechtlich einem Mitarbeiter des Auftraggebers oder ihm zur Verfügung gestellten Zeitarbeitskräften gleichgestellt werden.

Als Arbeitgeber stellt Luminess die administrative, buchhalterische und soziale Verwaltung seiner Mitarbeiter sicher. Sie kümmert sich um die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter.

 

4. PFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 Der Kunde erkennt an, dass die Qualität der von Luminess erbrachten Dienstleistungen von der Qualität der Ausführung seiner Verpflichtungen durch den Kunden abhängt. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  • Ihre Bedürfnisse, Einschränkungen, Ziele, Herausforderungen und geschäftlichen Besonderheiten für jede der Luminess in der Bestellung anvertrauten Dienstleistungen klar und umfassend ausdrücken und definieren;
  • Luminess innerhalb der erforderlichen Fristen und Formate Daten, Informationen und Dokumentation bereitzustellen, die klar, präzise, ​​vollständig und frei von Viren, Malware und anderen Schadprogrammen sind, und die für die Erbringung der Dienste erforderlichen Ressourcen zu mobilisieren, Bedingungen, die für die ordnungsgemäße Durchführung unerlässlich sind Leistung der Dienste durch Luminess;
  • Zur Ausführung der Bestellung für die ihr obliegenden Aufgaben ausreichendes, verfügbares und kompetentes Personal zuzuweisen;
  • Luminess alle Mittel zur Verfügung stellen, einschließlich Räumlichkeiten, Einrichtungen, Computer- und Betriebssysteme und Software, die für die Erbringung der Dienste durch Luminess erforderlich sind;
  • Einhaltung der festgelegten Regeln und Verfahren, insbesondere in Bezug auf die Datensicherheit;
  • Validierung der von Luminess bereitgestellten Elemente, um die Ausführung der Dienste nicht zu verzögern;
  • Gewährleistung der Rechte zur Nutzung geistiger Werke (Texte, Grafiken, Software usw.), die Luminess im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienste verwendet und/oder zur Verfügung gestellt werden;
  • Gewährleistung des Zugriffs, der Rechte und Berechtigungen, die für die Erbringung der Dienste durch Luminess erforderlich sind;
  • Erledigung der Verwaltungsformalitäten, die für die Verwendung von Dateien und Daten erforderlich sind, deren Eigentümer sie ist, insbesondere Dateien mit personenbezogenen Daten.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, eine sich als notwendig erweisende Intervention von Luminess nicht zu behindern. Im Falle eines erforderlichen Zugriffs von Luminess innerhalb der Räumlichkeiten oder Netzwerke des Kunden verpflichtet sich dieser, alle Informationen bereitzustellen, die zur Einhaltung der in seinen Räumlichkeiten geltenden internen Vorschriften erforderlich sind, sowie alle nützlichen Informationen. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen innerhalb der vertraglichen Fristen zu bezahlen. Der Kunde garantiert Luminess das ordnungsgemäße Funktionieren der IT-Ressourcen und Infrastruktur (Verkabelung, Stromversorgung usw.), die für die Ausführung der Bestellung erforderlich sind und zu seinen Lasten verbleiben. Im Falle einer Verzögerung bei der Durchführung und/oder Ausführung der Dienstleistungen und wenn diese Verzögerung auf den Auftraggeber oder einen Mitarbeiter des Auftraggebers zurückzuführen ist, insbesondere bei der Ausführung der ihm obliegenden Aufgaben, ein offensichtlicher Mangel an Zusammenarbeit, ein Versäumnis, die erforderlichen Informationen zu übermitteln, behält sich Luminess das Recht vor, vom Kunden Schadensersatz zu verlangen, insbesondere für:

  • Die Ausfallkosten des für die Dienste zuständigen Luminess-Teams;
  • Die Kapitalkosten der von Luminess implementierten IT-Ressourcen.

Die Verzögerung, die dem Kunden oder einem vom Kunden beauftragten Dritten zuzurechnen ist, befreit Luminess von jeglicher Haftung im Falle einer Verzögerung bei der Erbringung der Dienstleistungen, für die sie verantwortlich ist.

 

5. GEMEINSAME PFLICHTEN

 

5.1 Zusammenarbeit und Zusammenarbeit der Vertragsparteien

Die Parteien verpflichten sich, die ihnen durch diese AGB und alle damit verbundenen Bestellformulare auferlegten Verpflichtungen nach Treu und Glauben zu erfüllen. Die Parteien verpflichten sich, bei der Erbringung der Dienste eng, aktiv und regelmäßig zusammenzuarbeiten und werden einander alle Informationen, Ereignisse oder Schwierigkeiten mitteilen, die sich auf die ordnungsgemäße Erbringung der Dienste auswirken können. Ebenso halten sich die Vertragsparteien gegenseitig über alle Maßnahmen auf dem Laufenden, die sie möglicherweise ergreifen müssen und die für die Erfüllung gemeinsamer Aufgaben nützlich sind.

5.2 Privilegierte Gesprächspartner der Parteien

Die Vertragsparteien benennen jeweils einen privilegierten Gesprächspartner, der aus ihrem Personal ausgewählt wird und über das Wissen und die Fähigkeit verfügt, die erforderlichen operativen Entscheidungen zu treffen. Jede Partei hat die Möglichkeit, ihren privilegierten Gesprächspartner zu ersetzen, vorausgesetzt, dass der Ersatz über gleichwertige Fähigkeiten verfügt und der Ersatz ohne zusätzliche Kosten oder Unterbrechungen durchgeführt wird und die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung nicht beeinträchtigt. Der privilegierte Gesprächspartner jeder Partei wird im Bestellformular angegeben.

 

6. DIENSTLEISTUNGEN

 

6.1 Lieferzeiten für die Dienste

Die Ausführungszeiten für die vom Kunden bestellten Dienstleistungen werden von den Parteien vereinbart und in der/den jeweiligen Bestellung(en) vorgesehen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander über die Mittel zur Begrenzung möglicher Verzögerungen zu konsultieren und werden einen neuen Zeitplan oder eine neue Zuteilung festlegen.

6.2 Phasen der Ausführung der Dienste

Die Ausführung der Dienstleistungen in aufeinanderfolgenden Phasen wird im Bestellformular angegeben.

6.3 Erfüllungsort der Dienstleistungen

Der (die) Ort(e) der Leistungserbringung wird von den Parteien vereinbart und im Bestellformular angegeben. Jede Änderung des Ausführungsortes kann die finanziellen Bedingungen des Angebots ändern.

6.4 Empfang von Dienstleistungen

Der Kunde hat ab Lieferung der Dienste eine Frist von fünf (5) Tagen, um Luminess über die Nichteinhaltung des Angebots zu informieren. Andernfalls gelten die Dienste als konform. Jede Reklamation muss vom Kunden unter den in Artikel 13.6 „Benachrichtigung“ dieser AGB vorgesehenen Bedingungen gemeldet werden. Sie muss mindestens den Namen des Kunden, die Referenz der betreffenden Bestellung und eine Beschreibung der festgestellten Nichtkonformität enthalten. Eine vom Kunden gemeldete Beschwerde kann nicht dazu führen, dass letzterer die Zahlung für die betreffenden Dienstleistungen aussetzt. Wenn der Mangel und/oder die Nichtkonformität nachgewiesen und von Luminess als solcher anerkannt wird, kann Luminess nach eigenem Ermessen entscheiden, entweder den betreffenden Dienst ohne Kosten für den Kunden fortzusetzen oder wiederaufnehmen zu lassen oder dem Kunden eine Erstattung zu leisten ganz oder teilweise. Der Kunde akzeptiert, dass dieser Ersatz oder diese Erstattung einen Ersatz für seinen gesamten Schaden darstellt. In jedem Fall erfolgt keine Ersatzlieferung oder Rückerstattung, wenn die Dienste durch den Kunden oder Dritte verändert oder unbrauchbar gemacht wurden. 6.5 Änderungen an den Diensten

6.5.1 Von LUMINESS veranlasste Änderungen

Luminess behält sich das Recht vor, bestimmte ergonomische, ästhetische und/oder funktionale Spezifikationen der Dienste jederzeit zu ändern, ohne deren Hauptmerkmale zu beeinträchtigen, und vorbehaltlich der Aufrechterhaltung einer gleichwertigen Leistung und Qualität. Die von Luminess implementierten Mittel, wie im Angebot vorgesehen, können sich insbesondere entsprechend der Entwicklung des Volumens des Kunden weiterentwickeln und die notwendigen Leistungssteigerungen während der Dauer der Dienste unterstützen. In jedem Fall wird jede vorgeschlagene Änderung erst umgesetzt, nachdem sie Gegenstand eines neuen, vom Kunden ordnungsgemäß angenommenen Angebots und eines neuen Bestellformulars war. Wenn Luminess aufgrund einer Diskrepanz zwischen der Realität und den ursprünglichen Annahmen, die für die Erbringung der Dienstleistungen berücksichtigt wurden, eine Änderung erforderlich erscheint, wird Luminess den Kunden schriftlich über die Änderung informieren. Für den Fall, dass der Kunde die von Luminess vorgeschlagene Änderung ablehnt oder im Falle seines Schweigens fünf Arbeitstage lang, hat Luminess die Möglichkeit, das betreffende Bestellformular automatisch per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen.

Die Kündigung wird mit Erhalt des Einschreibens wirksam, wobei die Empfangsbestätigung verbindlich ist. Der Kunde haftet für die Beträge der bis zum Tag der Kündigung erbrachten Leistungen. Luminess haftet nicht für Entschädigungen.

6.5.2 Änderungen auf Initiative des Kunden

Jeder Antrag auf Änderung der Dienste muss nach Ausstellung eines Bestellformulars schriftlich an Luminess gesendet werden, wobei die Art und die Auswirkungen der beabsichtigten Änderung angegeben werden müssen. Luminess wird daraufhin ein neues Angebot abgeben. Der Kunde hat eine Frist von fünf Werktagen, um das neue Angebot anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das neue Angebot als vom Kunden abgelehnt und wird ungültig. Im Falle der schriftlichen Annahme des neuen Angebots innerhalb der vorgenannten Frist wird die vereinbarte Änderung Gegenstand einer neuen Bestellung und diese ersetzt die alte für den Teil des Umfangs, den sie ändert.

6.5.3 Folgen von Änderungen

Luminess macht den Kunden, der sich vollständig informiert erklärt und diese Risiken sowie ihre möglichen finanziellen Folgen akzeptiert und übernimmt, darauf aufmerksam, dass jede Änderungsanfrage während des Projekts wahrscheinlich zu manchmal erheblichen Verzögerungen in Bezug auf den Zeitplan führen wird .ursprünglich vereinbarte Prognose.

6.6 Reversibilität

Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich Luminess zur Rückgabe oder ggf. Vernichtung nach Wahl des Kunden zu dem zum Zeitpunkt der Rückgängigmachungsmitteilung geltenden Tarif auf dessen erstes Verlangen unter den in Artikel 13.6 „Benachrichtigung“ dieser AGB, alle vom Kunden übermittelten Elemente (im Folgenden „Elemente“). Der Kunde wird aktiv mit Luminess zusammenarbeiten, um die Wiederherstellung der Elemente zu erleichtern. Während der Reversibilitätsphase werden alle Service-Level-Verpflichtungen ausgesetzt. Auf Wunsch des Kunden kann Luminess zusätzliche technische Unterstützungsleistungen für den Kunden und/oder den von ihm benannten Dritten im Zusammenhang mit der Umkehrbarkeit erbringen, die zu dem Luminess-Tarif in Rechnung gestellt werden, der zum Zeitpunkt der Benachrichtigung über die Umkehrbarkeit gültig ist und zu dem führen kann Erstellung eines Reversibilitätsplans.

 

7. PERSÖNLICHE DATEN

 

7.1 Rechtlicher Rahmen

Alle Informationen, die sich direkt oder indirekt auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, insbesondere unter Bezugnahme auf eine Identifikationsnummer, oder auf ein oder mehrere sie betreffende spezifische Elemente, die den Vertragsparteien im Rahmen der Durchführung der Vertrag gilt als personenbezogene Daten (im Folgenden „personenbezogene Daten“).

Im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen verpflichten sich die Parteien, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere das Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in der jeweils geltenden Fassung über die Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten und EU-Verordnung Nr. 2016/679 / EU vom 27. April 2016, gültig seit 25. Mai 2018 (im Folgenden „Gesetzgebung für personenbezogene Daten“).

7.2 Zur Abwicklung der Bestellung erhobene personenbezogene Daten Die von Luminess für die Erstellung des Angebots erhobenen personenbezogenen Daten (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse, Bankverbindung usw.) wurden mit vorherige ausdrückliche Zustimmung des Kunden und werden in seiner Kundendatei erfasst und hauptsächlich für die ordnungsgemäße Verwaltung der Beziehungen mit dem Kunden und die Abwicklung von Bestellungen verwendet. Sie können auch zur Verhinderung von Zahlungsausfällen oder zur kommerziellen Prospektion verwendet werden.

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Auftragsabwicklung und Vertragsabwicklung und bis zu drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt, es sei denn:

  • Eine längere Aufbewahrungsfrist ist durch eine gesetzliche oder behördliche Bestimmung erlaubt oder vorgeschrieben;
  • Der Kunde hat unter den nachstehenden Bedingungen eines der gesetzlich anerkannten Rechte (Widerspruchs- oder Widerrufsrecht) ausgeübt.

Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist streng auf Mitarbeiter und Vertreter von Luminess beschränkt, die aufgrund ihrer Pflichten zu deren Verarbeitung befugt sind. Die gesammelten Informationen können möglicherweise an Dritte weitergegeben werden, die vertraglich an Luminess gebunden sind, um an Subunternehmer vergebene Aufgaben auszuführen, die für die Verwaltung des Auftrags erforderlich sind, ohne dass die Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen nur begrenzten Zugriff auf personenbezogene Daten haben und vertraglich verpflichtet sind, diese gemäß den Bestimmungen der für personenbezogene Daten geltenden Gesetzgebung zu verwenden. Abgesehen von den oben genannten Fällen verpflichtet sich Luminess, personenbezogene Daten ohne die vorherige Zustimmung des Kunden nicht zu verkaufen, zu vermieten, abzutreten oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, es besteht ein legitimer Grund (gesetzliche Verpflichtung, Betrugsbekämpfung oder Missbrauch, Ausübung der Verteidigungsrechte usw.).

Einige der Empfänger der gesammelten personenbezogenen Daten können sich außerhalb der Europäischen Union in Tochtergesellschaften der Luminess-Gruppe befinden. Die folgenden Vorkehrungen wurden getroffen, um ein ausreichendes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten:

  • Das Land des/der Empfänger(s) bietet durch Entscheidung der Europäischen Kommission ein angemessenes Schutzniveau; oder
  • Der/die Empfänger halten sich an die Grundsätze des „Privacy Shield“; oder
  • Die Übermittlung wird gemäß den Anforderungen der für personenbezogene Daten geltenden Gesetzgebung überwacht durch:
    • von der Europäischen Kommission angenommene Standardschutzklauseln; oder
    • von der CNIL angenommene Standardschutzklauseln; oder
    • verbindliche Unternehmensregeln, die von der CNIL validiert wurden; oder
    • ein von der CNIL genehmigter Verhaltenskodex; oder
    • Zertifizierung durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle.

Gemäß den Bestimmungen der Rechtsvorschriften über personenbezogene Daten hat jede betroffene natürliche Person, die zum Personal des Kunden gehört, das Recht auf Zugang, Berichtigung, Portierung und Löschung ihrer Daten oder sogar auf Einschränkung der Verarbeitung. Sie kann sich auch aus legitimen Gründen der Verarbeitung der sie betreffenden Daten widersetzen.

Die betroffene Person kann, vorbehaltlich der Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises, ihre Rechte ausüben, indem sie sich unter der folgenden Adresse an den Datenschutzbeauftragten („DPO“) von Luminess wendet: dpo@luminess.eu. Für weitere Informationen oder Beschwerden kann sie sich an die Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés wenden (weitere Informationen unter www.cnil.fr). 7.3 Zur Leistungserbringung erhobene Daten

Für den Fall, dass der Kunde Luminess mit Dienstleistungen betraut, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Luminess erfordern, unterliegen die Bedingungen dieser Verarbeitung Anhang 1 „Anhang DCP“, der vom Kunden vor der Ausführung von Leistungen ausgefüllt werden muss.

 

8. FINANZBEDINGUNGEN

 

8.1 Preis der Dienstleistungen

Als Gegenleistung für (i) die Erbringung der Dienstleistungen und gegebenenfalls (ii) die Übertragung der Rechte an den Liefergegenständen an den Kunden erhält Luminess den in der jeweiligen Bestellung festgelegten Preis.

8.2 Zahlungsbedingungen

Der Abrechnungsplan für die Dienstleistungen ist im Bestellformular definiert. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang beim Kunden per Banküberweisung zahlbar.

In jedem Fall trägt der Kunde alle Kosten, die mit der Zahlung von Rechnungen verbunden sind.

Für den Fall, dass eine der Rechnungen einer Mehrwertsteuer oder einer anderen auf den Umsatz berechneten Steuer unterliegt, gelten die für diese Steuer geltenden Territorialitätsregeln. 8.3 Preisrevision

Die in der Bestellung angegebenen Preise der Dienstleistungen können jeweils zum 1. Januar einer Überarbeitung durch Luminess gemäß der folgenden Formel unterliegen:

P1 = P0 x (S1 / S0)

P1: revidierter Preis;

P0: ursprünglicher Vertragspreis;

S0: zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots bekannter SYNTEC-Index; S1: Letzter Index, der am Revisionsdatum veröffentlicht wurde.

8.4 Zahlungsverzug

Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen vollständig zu bezahlen. Die Zahlung einer Rechnung kann nicht aufgeschoben werden, selbst wenn sie Gegenstand eines vom Kunden ordnungsgemäß begründeten und Luminess unter den in Artikel 13.6 „Benachrichtigung“ dieser AGB vorgesehenen Bedingungen mitgeteilten Streits ist.

Jeder Zahlungsverzug zieht nach Mahnung automatisch die Anwendung von Verzugsstrafen nach sich, es sei denn, die Nichterfüllung ist endgültig (gemäß Artikel 1231-5, Absatz 5 des Zivilgesetzbuchs). der von der Europäischen Zentralbank für ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewandte Zinssatz, erhöht um 10 Prozentpunkte, zuzüglich einer Pauschalentschädigung von 40 (vierzig) Euro für Beitreibungskosten. Wenn eine einzelne Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt wird, kann Luminess die Erbringung der Dienstleistungen bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Beträge durch den Kunden aussetzen. Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass die Aussetzung der Erbringung der Dienstleistungen in keiner Weise einen Verzicht auf das Recht zur Berufung auf die Bestimmungen von Artikel 11 „Kündigung“ dieser AGB bedeutet, wobei sich Luminess das Recht vorbehält, diese Klausel jederzeit geltend zu machen , unbeschadet der gesetzlich vorgesehenen Zahlung von Verzugszinsen und Schadensersatz.

 

9. GEISTIGES EIGENTUM

9.1 Geistige Eigentumsrechte an den Elementen von Luminess

9.1.1 Mittel, Werkzeuge, Erfindungen, Methoden

Luminess behält das ausschließliche Eigentum an den bereits bestehenden Mitteln, Werkzeugen, Erfindungen oder Methoden, die während der Erbringung der Dienstleistungen entstanden oder implementiert wurden, unabhängig davon, ob sie Gegenstand eines besonderen Schutzes sind oder nicht.

An den vorgenannten Elementen wird dem Kunden kein Nutzungsrecht oder sonstiges Recht eingeräumt.

9.1.2 Know-how

Der Kunde erkennt an, dass Luminess der alleinige Inhaber seines Know-hows und anderer Geschäftsgeheimnisse in Bezug auf die Dienste und aller anderen damit verbundenen Informationen und Vorrechte ist, deren mögliche Mitteilung an den Kunden in keinem Fall eine Übertragung von Rechten darstellen kann. Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass Luminess die Möglichkeit haben wird, die Erfahrungen aus den ihm anvertrauten Diensten zu nutzen und Entwicklungen von Elementen durchzuführen, die denen ähneln, die im Rahmen der Dienste entwickelt wurden.

9.1.3 Software

Die Softwarepakete und andere allgemeine oder Dienstprogramme (Compiler, Routinen, Service- oder Anwendungsprogramme), die möglicherweise zur Erbringung der Dienste verwendet wurden, bleiben Eigentum von Luminess oder einem Drittherausgeber. Unter diesen Bedingungen ist der Kunde dafür verantwortlich, die Nutzungsrechte an diesen Softwarepaketen und gegebenenfalls anderen Programmen zu erlangen.

9.2 Geistige Eigentumsrechte an Elementen des Kunden Der Kunde bleibt Eigentümer aller Elemente (Software, Dokumente, Daten, Informationen, Dateien), die er im Rahmen der Dienste an Luminess übermittelt. Der Kunde gewährleistet gegenüber Luminess, dass er die vollen Rechte an allen Elementen besitzt, die im Rahmen der Dienste an Luminess übermittelt und übermittelt werden, und dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, um Luminess die Nutzung dieser Elemente zu gestatten.

9.3 Abtretung von Leistungen

Jegliche Entwicklung, Konfiguration oder Dokumentation, die Luminess im Rahmen der Dienste möglicherweise durchführen muss, bleibt sein Eigentum. Vorbehaltlich der Zustimmung der Parteien und der Zahlung aller vom Kunden für die Dienstleistungen fälligen Beträge kann Luminess dem Kunden spezifische Entwicklungen und spezifische Dokumentationen übertragen, die für die Bedürfnisse des Kunden durchgeführt und in unserem Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden (im Folgenden „ Leistungen“) die folgenden Rechte:

  • Entweder ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Liefergegenstände für den internen Bedarf des Kunden;
  • Entweder die Nutzungs-, Vervielfältigungs-, Änderungs-, Verbreitungs-, Anpassungs-, Übersetzungs- und Darstellungsrechte der Liefergegenstände in Frankreich für die gesamte Dauer der mit diesen Liefergegenständen verbundenen geistigen Eigentumsrechte.

Der Festpreis für das Recht zur Nutzung der Konzessionen für die Liefergegenstände ist im Preis der Dienstleistungen enthalten.

Für den Fall, dass Luminess Softwarekomponenten verwendet oder integriert, die sogenannten „freien“ (oder „Open-Source“) Softwarelizenzen unterliegen, deren Urheber und/oder Herausgeber sie nicht ist, werden dem Kunden alle Rechte an dieser Software eingeräumt richten sich nach den für sie geltenden Bestimmungen.

9.4 Räumungsgarantie

9.4.1 Räumungsgarantie des Kunden

Luminess garantiert dem Kunden gegen jede Klage wegen Verletzung der Leistungen, die es ihm im Rahmen der Dienste bereitstellt, und gegen jede Klage, die von Dritten mit der Begründung erhoben wird, dass alle oder ein Teil der Elemente, die für die Erbringung der Dienste erforderlich sind, darstellen würden eine Verletzung bereits bestehende Rechte an geistigem Eigentum. Als solche trägt Luminess alle Schäden, zu denen der Kunde durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil verurteilt werden kann, das ausschließlich auf dem Nachweis einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums beruht. Diese Garantie unterliegt den folgenden ausdrücklichen Bedingungen: dass der Kunde Luminess unverzüglich benachrichtigt hat; dass Luminess die Richtung der Verteidigung und volle Kompromissfreiheit hat; dass der Kunde alle in seinem Besitz befindlichen Elemente und Informationen sowie die erforderliche Unterstützung für Luminess zur Verfügung stellt, um ihm die Durchführung seiner Verteidigung zu ermöglichen; und dass die angebliche Verletzung von geistigen Eigentumsrechten nicht aus Änderungen an den Liefergegenständen durch den Kunden oder einen Dritten oder aus der Verwendung eines anderen Produkts in Verbindung mit diesen Liefergegenständen resultiert.

Darüber hinaus übernimmt Luminess keine Haftung, wenn der angebliche Verstoß durch die Installation und Nutzung einer Aktualisierung der von Luminess bereitgestellten Leistungen durch den Kunden hätte vermieden werden können.

Im Falle eines Nutzungsverbots für die von Luminess bereitgestellten Leistungen wird sich Luminess nach eigener Wahl und auf eigene Kosten bemühen: entweder dem Kunden das Recht zu verschaffen, das rechtsverletzende Element weiter zu verwenden; entweder um es durch ein Element zu ersetzen, das nicht Gegenstand einer Anspruchs- oder Verletzungsklage ist; oder das strittige Element so zu modifizieren, dass der besagte Verstoß vermieden wird.

Ungeachtet der Bestimmungen dieses Artikels sind Softwarekomponenten, die sogenannten „kostenlosen“ (oder „Open-Source“) Softwarelizenzen unterliegen, von jeglicher Gewährleistung durch Luminess ausgeschlossen.

9.4.2 Luminess-Eviction-Garantie

In gleicher Weise garantiert der Kunde Luminess gegen jede Verletzungsklage oder Klage zur Geltendmachung bestehender geistiger Eigentumsrechte, die von Dritten erhoben werden und sich auf alle oder einen Teil der von ihm an Luminess übermittelten und gelieferten Elemente im Rahmen a Gutschein.Kontrolle.

 

10. VERANTWORTUNG

10.1 Haftung von Luminess

Im Rahmen seiner Verpflichtungen ist Luminess an eine Mittelverpflichtung gebunden. Luminess kann nur für direkte und unmittelbare Schäden haftbar gemacht werden, die während der Erbringung der Dienstleistungen verursacht wurden, im Rahmen des Wertes der betreffenden Dienstleistung, die vom Kunden bezahlt wurde und bei dem der Schaden aufgetreten ist. Unter keinen Umständen kann Luminess im Falle von Verschulden, Fahrlässigkeit, Unterlassung oder Nichterfüllung durch den Kunden oder einen Dritten, über den Luminess keine Kontroll- oder Aufsichtsbefugnis hat, haftbar gemacht werden. Luminess kann nicht haftbar gemacht werden im Falle von Verzögerungen oder Schäden, die aus der Unzulänglichkeit oder Ungenauigkeit oder Rechtswidrigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen und/oder Dokumentation und/oder Elemente resultieren. Wenn sich der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt der Ausführung der Dienste weigert, die Empfehlungen, Empfehlungen oder Warnungen von Luminess zu berücksichtigen, wird Luminess von jeglicher Haftung befreit. Luminess haftet in keinem Fall für indirekte und/oder Folgeschäden im Zusammenhang mit den Diensten. Unter mittelbaren und/oder immateriellen Schäden sind insbesondere Umsatz-, Margen-, Gewinn-, Auftrags-, Kunden-, Verwertungs- oder gar Imageschäden sowie das Handeln Dritter zu verstehen.

10.2 Verantwortung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen einzuhalten. Daher kann Luminess nicht für die Erfüllung oder Nichterfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen durch den Kunden haftbar gemacht werden. Insbesondere ist der Kunde für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und die ihm nach den geltenden Vorschriften obliegenden Formalitäten verantwortlich.

 

11. KÜNDIGUNG

11.1 Kündigung wegen Verzug

Im Falle einer schwerwiegenden oder wiederholten Verletzung einer wesentlichen Verpflichtung durch eine der Parteien, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Absendung eines Einschreibens mit Rückschein behoben wird, in dem die fragliche Verletzung mitgeteilt wird und die von der anderen adressiert wird Vertragspartei, kann diese die betreffende Bestellung von Rechts wegen und ohne Rechtsformalitäten kündigen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die sie geltend machen kann.

11.2 Kündigung aus Gründen der Bequemlichkeit

Jede der Parteien kann eine Bestellung aus irgendeinem Grund mit einer Frist von mindestens einem Monat automatisch per Einschreiben mit Rückschein an die andere Partei kündigen.

11.3 Folgen der Kündigung

Im Falle einer Kündigung, gleich aus welchem ​​Grund, bleiben die an Luminess gezahlten Beträge erworben. Die Kündigung, gleich aus welchem ​​Grund, führt zur sofortigen Zahlung der verbleibenden Beträge für bereits von Luminess am Datum der Kündigung erbrachte Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie in Rechnung gestellt wurden oder nicht. Die Vertragsbestimmungen, die ihrer Natur nach weiterhin gelten sollen, bleiben auch nach Beendigung der Dienste aus welchem ​​Grund auch immer bestehen. Alle Informationen und deren Vervielfältigung, alle Dokumente, Materialien, Werkzeuge oder Sonstiges, die von einer Partei übermittelt werden, sind ihr von der anderen Partei auf erstes Anfordern unverzüglich und spätestens am Tag der wirksamen Kündigung, gleich aus welchem ​​Grund, zurückzugeben.

 

12. VERTRAULICHKEIT

Alle Informationen, die eine der Parteien der anderen Partei im Rahmen der Ausführung oder der Bestellung von Dienstleistungen übermittelt, gleich welcher Art (finanziell, rechtlich, technisch, kaufmännisch), gelten als vertraulich, sei es in materieller oder immaterieller Form (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“). Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit vertraulicher Informationen zu respektieren und diese im Rahmen des für die Erbringung der Dienste unbedingt erforderlichen Umfangs zu verwenden. Ungeachtet des Vorstehenden haftet die empfangende Partei gegenüber der offenlegenden Partei nicht für vertrauliche Informationen, die die empfangende Partei nachweisen kann:

  • dass sie diese nach schriftlicher Genehmigung der offenlegenden Partei offengelegt hat oder dass die Offenlegung von dieser erfolgt ist;
  • dass sie vor oder nach ihrer Offenlegung öffentlich bekannt geworden sind oder zum Zeitpunkt der Offenlegung zum Stand der Technik gehörten, sofern dies in beiden Fällen nicht auf einer Verletzung einer Geheimhaltungspflicht beruht;
  • Dass sie aus internen Entwicklungen ohne Verwendung vertraulicher Informationen im Sinne dieses Artikels resultieren;
  • Dass sie von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht gegenüber der offenlegenden Partei erhalten wurden;
  • Ob ihre Offenlegung durch eine zwingende gesetzliche oder behördliche Bestimmung oder durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung verhängt wurde.

Jede der Parteien verpflichtet sich sicherzustellen, dass diese Vertraulichkeitsverpflichtung von allen ihren Mitarbeitern, Mitarbeitern und Unterauftragnehmern eingehalten wird. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit wird den Parteien während der Ausführung der Dienste und für zwei (2) Jahre ab Fertigstellung der Dienste auferlegt.

 

13. VERSCHIEDENES

13.1 Nichtverzicht

Keine Tatsache der Duldung durch eine der Parteien, weder dauerhaft noch vorübergehend, kann einen Verzicht der letzteren auf die Inanspruchnahme einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung darstellen.

13.2 Teilinvalidität

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB in Anwendung eines Gesetzes, einer Vorschrift oder nach einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für ungültig erklärt oder als solche erklärt werden, gelten sie als ungeschrieben ( s) und die übrigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit und ihren Umfang.

13.3 Titel

Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen einem der Titel und dem Inhalt einer von ihm bezeichneten Klausel wird der Titel für nicht existent erklärt und der Inhalt der Klausel hat Vorrang vor dem Titel.

13.4 Unabhängigkeit der Parteien

Die Annahme eines Angebots begründet zwischen ihnen kein Unterordnungs-, Vertretungs-, Verbands- oder de jure- oder de facto-Joint-Venture, wobei jede der Parteien ihre Unabhängigkeit und Autonomie behält. Keine Klausel der AGB darf so ausgelegt werden, dass sie der anderen Partei die Befugnis einräumt, die Aktivitäten der anderen Partei zu leiten, und jede Partei bleibt vollständig und ausschließlich für die Kontrolle und Überwachung ihrer Mitarbeiter verantwortlich.

13.5 Abwerbeverbot

Während der Erbringung der Dienstleistungen und für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach ihrer Beendigung aus irgendeinem Grund ist es dem Kunden untersagt, direkt oder indirekt Mitarbeiter von Luminess einzustellen.

13.6 Benachrichtigung

Jede Mitteilung muss schriftlich erfolgen und ist gültig, wenn sie handschriftlich adressiert oder per Einschreiben mit Rückschein an die im Angebot und / oder der Bestellung genannten Vertreter gesendet wird. Bei Zustellungen durch den Spediteur wird davon ausgegangen, dass sie am Tag der Zustellung an den Adressaten erfolgt sind, wie durch den Lieferschein belegt. Zustellungen per Einschreiben mit Rückschein gelten als am Tag der erstmaligen Zustellung an die Empfängeradresse erfolgt.

13.7 Beweisübereinkommen

Die Vertragsparteien kommen überein, E-Mails und allgemeiner dem Austausch, der Übermittlung, dem Versand, einschließlich der Lieferung elektronischer Leistungen, die zwischen ihnen durchgeführt werden, einen Beweiswert zu verleihen. Folglich gelten die in den Computersystemen von Luminess geführten computergestützten Register als Beweis für die Kommunikation und Transaktionen, die zwischen dem Kunden und Luminess stattgefunden haben. Der Kunde erkennt auch ausdrücklich an, dass alle Validierungen/Annahmen, die in einem Computer- oder elektronischen Format oder Medium erfolgen, zwischen ihm und Luminess den gleichen Wert wie eine Vereinbarung und eine handschriftliche Unterschrift haben. Der Kunde verpflichtet sich daher, die Zulässigkeit, Gültigkeit oder Beweiskraft der vorgenannten Elemente nicht auf der Grundlage irgendeiner Rechtsvorschrift, mit Ausnahme der Bestimmungen der öffentlichen Ordnung, anzufechten.

13.8 Referenzieren

Zum alleinigen Zweck der Förderung seiner Aktivitäten darf Luminess den Namen und das Logo des Kunden sowie eine kurze Beschreibung der von Luminess im Namen des Kunden erbrachten Dienstleistungen auf einer Referenzliste sowohl für interne als auch externe Kommunikationszwecke erwähnen.

13.9 Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen im Falle der Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt. In diesem Fall werden die hierin vorgesehenen Verpflichtungen ausgesetzt. Sollte das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage andauern, hat jede Partei die Möglichkeit, die Dienste unter den in Artikel 13.6 „Benachrichtigung“ genannten Bedingungen ohne rechtliche Formalitäten mit sofortiger Wirkung vorzeitig zu kündigen Entschädigung von beiden Parteien.

 

14. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTSBARKEIT

Diese AGB und alle gemäß ihnen von Luminess für den Kunden erbrachten Dienstleistungen unterliegen französischem Recht. Im Streitfall und nach dem Versuch einer gütlichen Lösung wird die ausdrückliche Zuständigkeit den Gerichten im Zuständigkeitsbereich des Appellationsgerichtshofs zugewiesen Paris unbeschadet der Beklagtenmehrheit oder des Gewährleistungsanspruchs auch für Eilverfahren oder konservatorische Verfahren, im Eilverfahren oder auf Antrag.

 

15. EINHALTUNG

15.1 Allgemeine Einhaltung

Der Kunde erklärt und garantiert, dass er bei der Durchführung der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Tätigkeiten die geltenden Gesetze einhält, einschließlich der Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Besteuerung, Devisenkontrolle und Zollverpflichtungen sowie alle Gesetze, Regeln oder Vorschriften im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Korruption, dem Wettbewerbsrecht, der Bekämpfung von Geldwäsche, Einflussnahme oder anderen strafrechtlichen Bestimmungen im Allgemeinen, die für Luminess und/oder den Kunden gelten.

15.2 Einhaltung der Exportkontrolle

Luminess ist berechtigt, seine Verpflichtungen nicht zu erfüllen, wenn eine nationale, internationale Vorschrift oder andere zwingende Auflage in Bezug auf nationalen oder internationalen Handel, Import oder Export, Zollverpflichtungen, Embargomaßnahmen oder andere Sanktionen der Gültigkeit oder Erfüllung ihrer Sanktionen entgegensteht oder zuwiderläuft Verpflichtungen. Wenn der Kunde die von Luminess bereitgestellten Waren (Hardware, Software und/oder Technologie sowie die dazugehörige Dokumentation, unabhängig von der Art der Lieferung) oder die von Luminess bereitgestellten Dienstleistungen (einschließlich jeglicher Art von technischer Hilfeleistung) an einen Dritten überträgt oder abtritt Vertragspartei verpflichtet sich der Kunde, die geltenden nationalen und internationalen Vorschriften zur Kontrolle der Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr einzuhalten. In einem solchen Fall wird der Kunde die Vorschriften zur Kontrolle der Ausfuhr oder Wiederausfuhr aus Frankreich, der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten einhalten. Der Kunde muss Luminess auf Anfrage schnellstmöglich alle Informationen über den Endkunden, den endgültigen Bestimmungsort und die Endverwendung der von Luminess gelieferten Waren und Dienstleistungen sowie die bestehenden Beschränkungen für die Ausfuhr zur Verfügung stellen Behörden oder Luminess erlauben, Exportkontrollprüfungen durchzuführen.